TRICON berät Unternehmerfamilie aus Baden-Württemberg bei der Verteilung von Erbvermögen

München, 12.02.2025 – TRICON hat eine Unternehmerfamilie aus Baden-Württemberg umfassend bei der rechtlichen und strukturellen Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge beraten. Aufgrund fehlender Regelungen vor dem Erbfall war nach dem Tod des Erblassers eine schnelle rechtliche und organisatorische Koordination erforderlich.

Im Mittelpunkt standen die Verteilung der Erbmasse unter Einbeziehung bestehender Gesellschaften und Immobilien sowie die Abstimmung der Interessen der einzelnen Familienmitglieder.

TRICON übernahm die Rolle des Verhandlungsführers und begleitete die Mediation zwischen den verschiedenen Erben, um eine ausgewogene und tragfähige Lösung zu erzielen. Darüber hinaus koordinierte TRICON die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berater, darunter weitere Rechtsanwälte, Steuerberater und finanzielle Berater, und stellte eine abgestimmte Gesamtstrategie zur Sicherung des Familienvermögens sicher.