München, 15.12.2026 – TRICON hat eine international tätige Patentanwaltskanzlei bei der umfassenden Überarbeitung und Novellierung ihres Partnerschaftsvertrags rechtlich beraten.
Anlass der Neugestaltung war der Eintritt zweier neuer Partner sowie die damit verbundene strategische Weiterentwicklung der Kanzleistruktur. Vor diesem Hintergrund wurde der bestehende Partnerschaftsvertrag grundlegend überarbeitet und an die aktuellen sowie zukünftigen Anforderungen angepasst.
TRICON unterstützte bei der inhaltlichen Neustrukturierung der Partnerschaftsregelungen, insbesondere im Hinblick auf Beteiligungsverhältnisse, Entscheidungsprozesse sowie die Gewinnverteilung. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Ausgestaltung klarer Regelungen für das Ausscheiden von Partnern sowie der langfristigen Sicherung einer ausgewogenen und tragfähigen Zusammenarbeit innerhalb der Partnerschaft.